Die AHV und IV bilden zusammen die erste bzw. die staatliche Säule. Die Rentenleistungen dieser beiden Versicherungen sollen den Existenzbedarf sichern.
Beim Abschluss von mehreren HOTELA-Versicherungen profitieren Sie von reduzierten AHV-Verwaltungskosten.
Mitte November 2024 hat HOTELA die SRV-Mitglieder informiert, dass die Verwaltungskosten der AHV-Ausgleichskasse ab 2025 angepasst werden. Diese mit dem SRV nicht abgestimmte Kommunikation hat einige Fragen aufgeworfen, auf die wir mit einigen zusätzlichen Erläuterungen eingehen möchten.
Die Preisgestaltung der AHV-Ausgleichskasse wird aus verschiedenen Gründen angepasst. Einerseits steigen die Kosten durch den kontinuierlichen Ausbau der Leistungen der 1. Säule und der damit verbundene administrative Aufwand. Ausserdem lassen es die Richtlinien des BSV nicht mehr zu, Rabatte aufgrund der Anzahl der abgeschlossenen Sozialversicherungen zu gewähren. Durch die Anpassung konnte nun das angestrebte Ziel eines einheitlichen Tarifmodells für alle Gründerverbände umgesetzt werden.
Das neue HOTELA Tarifmodell unterscheidet 11 Stufen. Die Ansätze variieren je nach Höhe der Lohnsummen zwischen 0.75% und 5%. Die meisten kantonalen Ausgleichskassen arbeiten mit ähnlichen Modellen und Ansätzen.