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HOTELA

Die Sozialversicherung der Reisebranche


SRV Mitglieder können von den Dienstleistungen von HOTELA profitieren. 
HOTELA ist seit 1948 Marktführerin im Bereich der Sozialversicherungen für das Gastgewerbe und zählt auch zahlreiche Unternehmen aus den Bereichen Reisen, Tourismus und Altenpflege zu ihren Kunden. Als nicht gewinnorientierte Organisation und als gesetzlich anerkannte Verbandsausgleichskasse steht HOTELA im Dienste der Mitglieder ihrer Gründerverbände und ist deren bevorzugte Partnerin für sämtliche Sozialversicherungen. Die ausgewiesene Expertin versichert Unternehmen aus allen Tätigkeitsbereichen und unabhängig von ihrer Grösse.

Ein schweizweit einzigartiges Angebot
HOTELA bietet sämtliche Sozialversicherungen aus einer Hand in der gesamten Schweiz an. Das modulare Konzept bürgt für einfache Administrationsabläufe und vorteilhafte Konditionen. 

AHV

Alters- und Hinterlassenenversicherung

Die AHV und IV bilden zusammen die erste bzw. die staatliche Säule. Die Rentenleistungen dieser beiden Versicherungen sollen den Existenzbedarf sichern.
Beim Abschluss von mehreren HOTELA-Versicherungen profitieren Sie von reduzierten AHV-Verwaltungskosten.

FAK

Familienausgleichskasse

Familienzulagen sind einmalige oder periodische Geldleistungen, die ausgerichtet werden, um die finanzielle Belastung von Familien teilweise auszugleichen.
In den meisten Kantonen ist der Beitrag an die Familienausgleichskasse bei Abrechnung über die Hotela bedeutend geringer als über die kantonale Kasse.

Krankentaggeldversicherung

Wenn Mitarbeitende krank ausfallen, müssen Arbeitgeber ihnen den Lohn für eine bestimmte Zeit weiterzahlen. Die Krankentaggeldversicherung ist keine obligatorische Sozialversicherung. Für Unternehmen, die einem Gesamtarbeitsvertrag unterstehen, ist sie aber meistens Pflicht. 
Abgestimmt auf Ihr Unternehmen wählen Sie eine KVG- oder VVG-Versicherung und definieren Taggeldhöhe und Wartefrist.

Unfallversicherung

Als Arbeitgeber müssen Sie Ihre Mitarbeitenden gemäss Unfallversicherungsgesetz (UVG) gegen Berufsunfälle sowie Berufskrankheiten versichern und – falls sie länger als acht Stunden angestellt sind – auch eine Versicherung gegen Nichtberufsunfälle für sie abschliessen.
Mit der obligatorischen Unfallversicherung der HOTELA erfüllen Sie alle gesetzlichen Anforderungen, und mit der Unfallzusatzversicherung profitieren Sie von ergänzenden Leistungen. 

BVG

Berufliche Vorsorge

Die berufliche Vorsorge ergänzt als zweite Säule die AHV/IV.
Hotela bietet ein sehr attraktives Preis-/Leistungsverhältnis mit einem Umwandlungssatz von 6% bis 6.8%, der für das gesamte Altersguthaben gilt.

HOTELA Full

Auslagerung der Lohnverwaltung

Mit der Dienstleistung HOTELA Full können Sie die Administration der Löhne Ihrer Mitarbeitenden einfach, professionell und preiswert auslagern.