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HOTELA

Die Sozialversicherung der Reisebranche


SRV Mitglieder können von den Dienstleistungen von HOTELA profitieren. 
HOTELA ist seit 1948 Marktführerin im Bereich der Sozialversicherungen für das Gastgewerbe und zählt auch zahlreiche Unternehmen aus den Bereichen Reisen, Tourismus und Altenpflege zu ihren Kunden. Als nicht gewinnorientierte Organisation und als gesetzlich anerkannte Verbandsausgleichskasse steht HOTELA im Dienste der Mitglieder ihrer Gründerverbände und ist deren bevorzugte Partnerin für sämtliche Sozialversicherungen. Die ausgewiesene Expertin versichert Unternehmen aus allen Tätigkeitsbereichen und unabhängig von ihrer Grösse.

Änderung per 1.1.2025

Mitte November 2024 hat HOTELA die SRV-Mitglieder informiert, dass die Verwaltungskosten der AHV-Ausgleichskasse ab 2025 angepasst werden. Diese mit dem SRV nicht abgestimmte Kommunikation hat einige Fragen aufgeworfen, auf die wir mit einigen zusätzlichen Erläuterungen eingehen möchten.

Die Preisgestaltung der AHV-Ausgleichskasse wird aus verschiedenen Gründen angepasst. Einerseits steigen die Kosten durch den kontinuierlichen Ausbau der Leistungen der 1. Säule und der damit verbundene administrative Aufwand. Ausserdem lassen es die Richtlinien des BSV nicht mehr zu, Rabatte aufgrund der Anzahl der abgeschlossenen Sozialversicherungen zu gewähren. Durch die Anpassung konnte nun das angestrebte Ziel eines einheitlichen Tarifmodells für alle Gründerverbände umgesetzt werden.         

Das neue HOTELA Tarifmodell unterscheidet 11 Stufen. Die Ansätze variieren je nach Höhe der Lohnsummen zwischen 0.75% und 5%. Die meisten kantonalen Ausgleichskassen arbeiten mit ähnlichen Modellen und Ansätzen. 

SRV-Mitglieder konnten jahrelang von sehr günstigen Bedingungen profitieren. Die erwähnten Gründe führen jedoch dazu, dass nun zu einer normalen Tarifstruktur zurückgekehrt werden muss. Die Rückkehr zu einem normalen Tarif wurde bereits 2014 vereinbart. Die Mitglieder wurden damals per Post darüber informiert.

Anstelle der bisher reduzierten Verwaltungskosten wird der SRV als Gründungsmitglied neu eine jährliche Kick-Back Zahlung erhalten. Diese Rückzahlung werden wir in Zusammenarbeit mit HOTELA vollumfänglich auf alle an HOTELA angeschlossenen SRV-Mitglieder nach einem noch zu definierenden Schlüssel aufteilen.

Über die Höhe der Auszahlungen und den definierten Schlüssel werden wir Ende Jahr informieren können. Mit diesem jährlichen Kick-Back kann die Erhöhung der Verwaltungskosten etwas abgeschwächt, jedoch nicht komplett aufgefangen werden können.

Ein schweizweit einzigartiges Angebot
HOTELA bietet sämtliche Sozialversicherungen aus einer Hand in der gesamten Schweiz an. Das modulare Konzept bürgt für einfache Administrationsabläufe und vorteilhafte Konditionen. 

AHV

Alters- und Hinterlassenenversicherung

Die AHV und IV bilden zusammen die erste bzw. die staatliche Säule. Die Rentenleistungen dieser beiden Versicherungen sollen den Existenzbedarf sichern.
Beim Abschluss von mehreren HOTELA-Versicherungen profitieren Sie von reduzierten AHV-Verwaltungskosten.

FAK

Familienausgleichskasse

Familienzulagen sind einmalige oder periodische Geldleistungen, die ausgerichtet werden, um die finanzielle Belastung von Familien teilweise auszugleichen.
In den meisten Kantonen ist der Beitrag an die Familienausgleichskasse bei Abrechnung über die Hotela bedeutend geringer als über die kantonale Kasse.

Krankentaggeldversicherung

Wenn Mitarbeitende krank ausfallen, müssen Arbeitgeber ihnen den Lohn für eine bestimmte Zeit weiterzahlen. Die Krankentaggeldversicherung ist keine obligatorische Sozialversicherung. Für Unternehmen, die einem Gesamtarbeitsvertrag unterstehen, ist sie aber meistens Pflicht. 
Abgestimmt auf Ihr Unternehmen wählen Sie eine KVG- oder VVG-Versicherung und definieren Taggeldhöhe und Wartefrist.

Unfallversicherung

Als Arbeitgeber müssen Sie Ihre Mitarbeitenden gemäss Unfallversicherungsgesetz (UVG) gegen Berufsunfälle sowie Berufskrankheiten versichern und – falls sie länger als acht Stunden angestellt sind – auch eine Versicherung gegen Nichtberufsunfälle für sie abschliessen.
Mit der obligatorischen Unfallversicherung der HOTELA erfüllen Sie alle gesetzlichen Anforderungen, und mit der Unfallzusatzversicherung profitieren Sie von ergänzenden Leistungen. 

BVG

Berufliche Vorsorge

Die berufliche Vorsorge ergänzt als zweite Säule die AHV/IV.
Hotela bietet ein sehr attraktives Preis-/Leistungsverhältnis mit einem Umwandlungssatz von 6% bis 6.8%, der für das gesamte Altersguthaben gilt.

Payroll Service

Auslagerung der Lohnverwaltung

Fehlt es Ihnen an Zeit oder an Know-How, um Ihre Lohnbuchhaltung intern abzuwickeln? Mit der Dienstleistung Payroll Service können Sie die Administration der Löhne Ihrer Mitarbeitenden einfach, professionell und preiswert auslagern.