Flug
Die Fachgruppe «Flug» unterhält einen regelmässigen Kontakt mit den Fluggesellschaften, mit IATA (International Air Transport Association) sowie mit ECTAA (The European Travel Agents' and Tour Operators' Associations). Sie kämpfen unter anderem um faire Rahmenbedingungen durch die Reisebüros für deren täglich geleistete anspruchsvolle Dienstleistung. Ein anderes Anliegen ist die Sicherstellung der im Voraus bezahlten Kundengelder für Flugtickets im Falle eines Konkurses oder der Zahlungsunfähigkeit einer Fluggesellschaft.
Der europäische Dachverband ECTAA in Brüssel setzt sich seit 1961 für die Belange der Reisebranche ein. ECTAA vertritt die nationalen Verbände der Reisebüros und Reiseveranstalter der 27 EU-Mitgliedstaaten sowie der Schweiz und Norwegens. Darüber hinaus gibt es vier internationale Mitglieder aus Tunesien, Marokko, Malaysia und Israel.
Die Non-Profit-Organisation beobachtet alle Entwicklungen, welche Auswirkungen auf den Tourismus und die Branche haben. Durch ihr grosses Netzwerk und Lobbying kann sie sich bei vielen wichtigen Gesetzesvorlagen im Sinne der Sinne der Branche einbringen und wird regelmässig bei relevanten EU-Umfragen beigezogen.
Der SRV ist Vollmitglied bei der ECTAA und im ECTAA-Vorstand vertreten durch die SRV-Geschäftsführerin Frau Andrea Beffa.
Das umgangssprachlich auch als Schwarze Liste bezeichnete Dokument führt Fluggesellschaften auf, deren Betrieb entweder Beschränkungen unterliegt oder vollständig untersagt ist. Die Liste wird 2-3 mal im Jahr aktualisiert.
Liste der Luftfahrtunternehmen, denen der Betrieb in der EU untersagt ist. Mehr Infos
Falls Sie auf Wunsch des Kunden einen Flug mit einer solchen Airline buchen, so lassen Sie den Kunden unbedingt das Haftungsfreistellungsformular ausfüllen. Das Haftungsfreistellungsformular ist im Mitgliederbereich in der Rubrik Daily Business zu finden.
Seit 1. November 2009 ist die EU-Verordnung Nr. 1107/2006 über die Rechte von behinderten Passagieren und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität auch in der Schweiz gültig. Die Verordnung regelt die Pflichten von Fluggesellschaften und Reiseunternehmen (Veranstalter und Vermittler), Buchungen zu akzeptieren und diese Personen danach auch zu befördern.
Das BAZL als Durchsetzungsstelle in der Schweiz hat für uns die wichtigsten Punkte, die es für Reiseunternehmen bei der Annahme von Buchungen zu beachten gilt, zusammengestellt. Mehr Infos
Das Montrealer Übereinkommen regelt die Haftung bei Flugunfällen, Zerstörung, Beschädigung, Verlust von Gepäck und die Folgen der Ankunftsverspätung.
Internationale Flüge unterstehen in der Regel dem Montrealer Übereinkommen. Dieses regelt die Haftung bei Flugunfällen. Diese Haftungsbestimmungen sind auch für Reiseveranstalter und Reisebüros von grösster Bedeutung. Ist doch nicht etwa nur die Fluggesellschaft bei einem Flugunfall haftbar, sondern auch der Flugreiseveranstalter und das Reisebüro, welches Flüge im eigenen Namen anbietet.
Haftbar nach dem Montrealer ist nämlich der «Luftfrachtführer» und davon gibt es zwei: Die Fluggesellschaft, welche den Flug durchführt («ausführender Luftfrachtführer) und der Flugreiseveranstalter und das Reisebüro, welches Flüge im eigenen Namen anbietet, als «vertraglicher Luftfrachtführer». Beide haften nach den gleichen Regeln und solidarisch. Solidarisch bedeutet, jeder Luftfrachtführer haftet für den gesamten Schaden.
Die Haftung für Personenschäden ist grundsätzlich unbegrenzt, das heisst der effektiv nachgewiesene Schaden muss bezahlt werden. Bis 128 821 SZR (ca. 166 200 CHF) ist es eine Kausalhaftung (Haftung auch ohne Verschulden). Ist der Personenschaden grösser als 166 200 CHF, besteht für den überschiessenden Teil eine Verschuldenshaftung, wobei der Luftfrachtführer nachweisen muss, dass ihn und seine Leute kein Verschulden trifft.
Bei Gepäckschäden (Handgepäck und eingechecktes Gepäck zusammen) ist die Haftungslimite 1 288 SZR (ca. 1 660 CHF). Dies ist eine Haftungsobergrenze, mehr muss nicht bezahlt werden, auch wenn der Gepäckschaden grösser ist. Der Passagier muss aber auch beim Gepäckschaden den Schaden nachweisen.
Diese Bestimmungen gelten seit dem 28. Dezember 2019. In der Systematischen Sammlung des Bundesrechts (SR) sind noch die bisherigen Haftungssummen publiziert. Da aber das Montrealer Abkommen unmittelbar zur Anwendung kommt («self executing»), gelten die neuen Bestimmungen seit dem 28.12.2019 auch für die Schweiz.
Flugunregelmässigkeiten, Anzeige, Beschädigung/Verlust/Verspätung des Reisegepäcks, Flugpreise, Körperverletzung, Pauschalreisen, Landeverbot, Info Skywork.
Die Verordnung [EU] Nr. 261/2004 ist in der Schweiz seit 1. Dezember 2006 auf der Grundlage des bilateralen Luftverkehrsabkommens Schweiz-EU anwendbar. Die Verordnung regelt die Rechte des Passagiers bei Nichtbeförderung, Annullierung, Verspätung und Herabstufung.
Übersicht Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen
Wenn Sie sich in Ihren Rechten als Fluggast verletzt sehen, können Sie beim BAZL eine Anzeige einreichen.
Bitte wenden Sie sich jedoch zuerst an die Fluggesellschaft. Wenn Sie mit der Antwort der Fluggesellschaft nicht zufrieden sind oder innerhalb von 6 Wochen keine Antwort erhalten, füllen Sie das Onlineformular des BAZL aus.
Ihre Rechte als Reisende immer dabei: EU Smartphone App
Woraus besteht SAF denn eigentlich ganz genau?
Sustainable Aviation Fuel ist synthetisches Kerosin und die erste echte Alternative zu fossilem Treibstoff. Nachhaltiger Flugtreibstoff wird in einem ressourcenschonenden Prozess hergestellt. Es gibt verschiedene zertifizierte Verfahren für die Herstellung von SAF.
Warum wird SAF noch nicht auf allen Flügen eingesetzt?
Eine industrieweite Nutzung von SAF scheitert bislang an der verfügbaren Menge und den hohen Kosten des alternativen Treibstoffs, da derzeit nur wenige Raffinerien weltweit in der Lage sind, SAF zertifiziert und in ausreichenden Mengen zu produzieren.
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) ist für die Luftfahrtentwicklung und die Aufsicht über die zivile Luftfahrt in der Schweiz zuständig. Das BAZL ist dafür verantwortlich, dass die Zivilluftfahrt in der Schweiz ein hohes Sicherheitsniveau aufweist und eine nachhaltige Entwicklung verfolgt.
Skyguide setzt sich für die Reduktion von CO2-Emissionen im Flugverkehr und gleichzeitig für die Erhöhung des Sicherheitsniveaus ein. Das Ziel der Schweizer Flugsicherung ist, Flugzeuge sicher und möglichst direkt an die Enddestination zu leiten. Dafür hat Skyguide ein Netz von direkten Flugrouten über die Schweiz entwickelt. Die Verkürzung von Flugrouten reduziert den Treibstoffverbrauch. Skyguide hat den Fluggesellschaften in den letzten Jahren 63 optimierte Streckenabschnitte zur Verfügung gestellt und arbeitet am Aufbau eines noch direkteren Streckennetzes bis 2022. Die verbesserten Verfahren und Systeme von Skyguide haben auch die Wartezeit der Flugzeuge vor dem Start und während der Landung verkürzt, was sich positiv auf das Klima auswirkt.
Es gibt fast so viele Fragen über das Fliegen wie Fluggäste.
In der Online-Fragesammlung der Airline Pilots Association finden Sie Antworten auf die geläufigsten Fragen.