Information über den Flugverkehr in den Nahen Osten
Lage im Nahen Osten - weitreichende Luftraumsperrungen
Wir verfolgen die Entwicklungen im Nahen Osten mit grosser Aufmerksamkeit und Besorgnis.
Aufgrund der eskalierenden militärischen Konflikte zwischen Israel, den USA und dem Iran sind die Lufträume im Nahen Osten ganz oder teilweise geschlossen.
Wegen der Sperrungen der Lufträume haben zahlreiche Airlines Flüge gestrichen oder umgeleitet.
Wir verfolgen die aktuelle Situation weiterhin mit grosser Aufmerksamkeit und werden über weitere Entwicklungen zeitnah informieren.
SWISS / Lufthansa Group
Qatar Airways
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Emirates
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Etihad
Information über den Flugverkehr in den Nahen Osten
EDA - aktuelle Informationen für Schweizer Staatsangehörige
- In dringenden Fällen kann die Helpline EDA in Bern rund um die Uhr unter +41 800 24 7 365 / +41 58 465 33 33 oder per E-Mail helpline@eda.admin·ch kontaktiert werden.
- Schweizer Staatsangehörige können sich bei Notfällen auch an die nächstgelegene schweizerische Vertretung wenden.
- Schweizer Staatsangehörige vor Ort sind zudem angehalten, die Anweisungen der lokalen Behörden zu befolgen.
Reisehinweise des Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA)
Die Sicherheit der Reisenden hat für uns oberste Priorität und wir raten allen Reisenden die aktuellen Reisehinweise des EDA sorgfältig zu beachten.
Ausserdem empfehlen wir Schweizer Reisenden, die Reise-App des EDA Travel Admin herunterzuladen und ihre Reise, respektive ihren aktuellen Aufenthaltsort zu registrieren.
Reisende, die aus der Region ausgereist sind, werden gebeten, ihre Daten auf Travel Admin anzupassen bzw. die registrierte Reise zu beenden.
Reisehinweise für Staaten im Nahen und Mittleren Osten
- Das EDA hat am 18.03.2026 die Reisehinweise für Aserbaidschan angepasst: Von touristischen und nicht dringenden Reisen in das Grenzgebiet zum Iran wird abgeraten.
- Das EDA hat am 13.03.2026 die Reisehinweise für den Oman angepasst: Neu wird von touristischen und nicht dringenden Reisen nach Oman abgeraten. Halten Sie sich über die Entwicklung der Lage auf dem Laufenden und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.
- Die Reisehinweise des EDA für Aserbaidschan wurden am 05.03.2026 mit einem Kapitel «Aktuelles» ergänzt (Regionale Risiken).
- Die Reisehinweise des EDA für die Türkei wurden am 03.03.2026 mit einem Kapitel «Aktuelles» ergänzt (Regionale Risiken).
- Seit dem 03.03.2026 rät das EDA von Reisen in den Irak sowie in die Teilautonome Region Kurdistan ab.
- Die Reisehinweise des EDA für Ägypten und Zypern wurden am 02.03.2026 mit einem Kapitel «Aktuelles» ergänzt (Regionale Risiken).
- Seit dem 02.03.2026 rät das EDA generell von Reisen in den Libanon ab.
- Seit dem 01.03.2026 rät das EDA von touristischen und nicht dringenden Reisen nach Bahrain, Kuwait, die Vereinigten Arabischen Emirate, Katar, Saudi-Arabien und Jordanien ab.
- Seit dem 28.02.2026 rät das EDA generell von Reisen nach Israel und die besetzten palästinensischen Gebiete ab (bis zum 28.02.2026 wurde von touristischen und anderen nicht dringenden Reisen nach Israel abgeraten).
- Seit dem 02.08.2024 rät das EDA generell von Reisen in den Iran ab.
Die Reisehinweise entsprechen der aktuellen Einschätzung der Sicherheitslage vor Ort. Diese werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. Bitte beachten Sie auch die länderunabhängigen Reiseinformationen auf der gleichen Webseite.
Reisende unterwegs - Betreuung Schweizer Reisende vor Ort
Unsere Mitgliedsunternehmen, die Schweizer Reiseveranstalter und Reisebüros, stehen in engem Kontakt mit lokalen Partnern, den Airlines sowie den Behörden. Schweizer Reisende, die sich derzeit in betroffenen Regionen befinden, werden durch ihre Reiseveranstalter betreut, und es werden Lösungen für ihre Situation gefunden.
Angesichts der aktuellen Kriegssituation im Nahen Osten handelt es sich rechtlich gesehen um höhere Gewalt. Reiseveranstalter sind gemäss dem Schweizer Pauschalreisegesetz in diesem Fall verpflichtet, ihren Kundinnen und Kunden Unterstützung zu leisten. Dazu gehört insbesondere die Hilfestellung bei der Organisation der Rückreise sowie, falls erforderlich, bei der Verlängerung von Hotelbuchungen. In solchen Fällen bleibt die Erfüllungspflicht des Reiseveranstalters zwar bestehen, es besteht aber keine Haftung des Reiseveranstalters für nicht oder nicht ordnungsgemäss erbrachte Leistungen. Zusätzliche Kosten, die infolge der ausserordentlichen Situation entstehen (z. B. für verlängerte Aufenthalte oder alternative Rückflüge), sind von den Reisenden selbst zu tragen. Allenfalls sind die Kosten von einer Reiseversicherung gedeckt, dies gilt es aber im Einzelfall mit der Versicherung zu prüfen.
Umbuchungen und Stornierungen bei nicht durchführbaren bevorstehenden Reisen
Wo bevorstehende Reisen aufgrund der aktuellen Sicherheitslage nicht durchführbar sind, werden betroffene Kundinnen und Kunden direkt informiert, Umbuchungen ermöglicht oder kostenlose Stornierungen angeboten.
Gestrandet im Nahen Osten: Was zahlt die Reiseversicherung?
Welche Leistungen können Betroffene erwarten und wo liegen die Grenzen des Versicherungsschutzes? Darüber spricht Walter Wattinger, CEO der Europäischen Reiseversicherung (ERV).