Sanktionen gegen Reisebüros ohne Kundengeldabsicherung
Zürich, 29. Mai 2017 – Heute hat auch der Ständerat als letzte Instanz die Motion «Bundesgesetz über Pauschalreisen. Vollzugsdefizit beheben» ohne Gegenstimme angenommen. Demnach werden Schweizer Reiseunternehmen in Zukunft dazu verpflichtet, die Gelder ihrer Kunden für den Fall einer Firmeninsolvenz abzusichern. «Damit ist endlich sichergestellt, dass Reisebüros ohne Kundengeldabsicherung künftig sanktioniert werden», sagt André Lüthi, Fachexperte Politik im Vorstand des Schweizer Reise-Verbandes (SRV). «Die Hartnäckigkeit und die Geduld des SRV und von FDP-Nationalrätin Christa Markwalder in den letzten drei Jahren haben sich gelohnt – ein wichtiger politischer Erfolg für den SRV ist somit Tatsache.»
Wie geht es weiter?
Der Bundesrat steht nun in der Pflicht und hat dem Parlament eine Änderung des Bundesgesetzes über Pauschalreisen (SR 994.3) vorzulegen, die wirksame Sanktionen einführt, falls Reiseveranstalter und Reisevermittler ihre gesetzliche Sicherstellungspflicht verletzen. Nach Verabschiedung einer Gesetzesänderung können Reiseunternehmen ohne Kundengeldabsicherung künftig sanktioniert werden.